50% Zuschuss für Ihr Digitalisierungsprojekt sichern!
Profitieren Sie von staatlichen Förderprogrammen und sichern Sie sich bis zu 50% Zuschuss für Ihr Digitalisierungsprojekt. Wir kümmern uns um die komplette Antragstellung!
5,0 von 5 (46 Bewertungen)
Der einfache Weg.
Nur 5 Schritte zur Förderung
Als zertifiziertes Beratungsunternehmen für digitale Fördermaßnahmen begleiten wir Sie umfassend in nur 5 Schritten zu Ihrer digitalen Förderung.
Prüfung
Wir prüfen die Fördervoraussetzungen für Ihr Unternehmen anhand unserer Checkliste.
Planung
Wir überprüfen die Fördervoraussetzungen für Ihr Unternehmen mithilfe unserer detaillierten Checkliste.
Projekt
Sobald die Förderung bewilligt ist, beginnen wir mit der Umsetzung Ihres Digitalisierungsprojekts.
Antragstellung
Wir übernehmen die Antragstellung für Sie und navigieren Sie sicher durch den Förderdschungel.
Auszahlung
Nach erfolgreichem Projektabschluss wird der Zuschuss ausgezahlt.
Letzte Chance:
50% Digitalisierungspräme
Zeitlich begrenztes Angebot! Als zertifizierter Berater übernehmen wir die komplette Bürokratie. Angefangen von der Prüfung der Förderfähigkeit, über die Antragstellung bis hin zum Verwendungsnachweis.
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Fördermöglichkeiten entdecken und profitieren!
Viele Unternehmen sind sich nicht bewusst, dass sie Anspruch auf Fördergelder haben, oder ihnen fehlt der Überblick über die verschiedenen Förderprogramme. Dabei bieten sich hervorragende Chancen, die Digitalisierung im eigenen Unternehmen mit staatlicher Unterstützung voranzubringen. Wir helfen Ihnen, alle Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen. In einer ausführlichen Beratung zeigen wir Ihnen die passenden Optionen der staatlichen Förderprogramme.
Welche Projekte sind förderfähig?
Alle Digitalisierungsförderprogramme zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands (KMU) in sämtlichen digitalen Bereichen zu stärken. Gefördert werden in der Regel zertifizierte externe Dienstleister sowie Software und Hardware. In einem ersten Beratungsgespräch identifizieren wir die geeigneten Fördermittel und die optimalen Digitalisierungsmaßnahmen für Ihr Unternehmen.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Förderung?
Förderungsberechtigt sind Solo‒Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft oder dem Handwerk.
Standort in Deutschland
Unternehmen mit Sitz in Deutschland
Bis zu 250 Beschäftigte
Ihr Unternehmen beschäftigt weniger als 250 Mitarbeiter.*
50 Mio. € im letzten Jahr
Ihr Unternehmen hat im letzten Jahr einen Umsatz von maximal 50 Mio. € erzielt.*
Sind diese drei Voraussetzungen bei Ihnen gegeben? Wenn ja, Glückwunsch! Sie sind grundsätzlich förderfähig. Vereinbaren Sie noch heute eine unverbindliche Beratung. *Diese Werte können je nach Bundesland abweichen. Wir beraten Sie dazu gerne ausführlich.
Häufig gestellte Fragen
Wir haben die häufigsten Fragen rund um digitale Förderungen hier für Sie zusammengestellt.
Wer kümmert sich um die Beantragung der Fördermittel?
Als zertifiziertes Beratungsunternehmen führen wir Sie sicher durch den Förderdschungel. Von der Überprüfung Ihrer Förderfähigkeit über die Antragstellung und Planung bis zur Umsetzung Ihrer Digitalisierungsmaßnahmen und der Auszahlung der Förderung – wir stehen Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite!
Welche Kriterien muss ich erfüllen, um förderfähig zu sein?
Ihr Unternehmen muss folgende Kriterien erfüllen, um förderfähig zu sein: Unternehmensgröße*: Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Dazu zählen beispielsweise Einzelunternehmen, Freiberufler oder kleine Familienbetriebe. Umsatzgrenze*: Der Vorjahresumsatz darf maximal 50 Millionen Euro betragen. Dieser Wert dient als Richtlinie, um sicherzustellen, dass vor allem kleinere und mittlere Unternehmen, die nicht so gut aufgestellt sind wie Großkonzerne, von der Förderung profitieren. Unternehmenssitz in Deutschland: Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, dass Ihr Unternehmen in Deutschland ansässig ist oder eine Niederlassung hier hat. *Diese Werte können je nach Bundesland variieren. Wir beraten Sie dazu gerne ausführlich.
Ab wann kann das Digitalisierungsprojekt beginnen?
Der offizielle Start Ihrer Digitalisierungsmaßnahme erfolgt, sobald der Bewilligungsbescheid für Ihre Förderung genehmigt und bei Ihnen eingetroffen ist. In der Regel erhalten Sie den Bescheid 2-3 Wochen nach der Antragstellung per Post.
Wann wird die Förderung ausgezahlt?
Die Fördermittel werden nach dem erfolgreichen Abschluss des Projekts ausgezahlt. Üblicherweise erfolgt die Überweisung des Förderbetrags innerhalb von 1-2 Wochen nach der Fertigstellung.
Termin zum Fördercheck
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Unverbindlich und kostenfrei
Für Sie ist die Beratung und die Prüfung der Förderung völlig kostenfrei.
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Kölnstraße 93, 52351 Düren