Ihr Unternehmen muss folgende Kriterien erfüllen, um förderfähig zu sein:
Unternehmensgröße*: Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Dazu zählen beispielsweise Einzelunternehmen, Freiberufler oder kleine Familienbetriebe.
Umsatzgrenze*: Der Vorjahresumsatz darf maximal 50 Millionen Euro betragen. Dieser Wert dient als Richtlinie, um sicherzustellen, dass vor allem kleinere und mittlere Unternehmen, die nicht so gut aufgestellt sind wie Großkonzerne, von der Förderung profitieren.
Unternehmenssitz in Deutschland: Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist, dass Ihr Unternehmen in Deutschland ansässig ist oder eine Niederlassung hier hat.
*Diese Werte können je nach Bundesland variieren. Wir beraten Sie dazu gerne ausführlich.